Kesselklage geht in die zweite Runde

Die Klage gegen den Heilbronner Polizeikessel vom 1. Mai 2011 wird am 6. Dezember vor dem Stuttgarter Verwaltungsgericht fortgesetzt. Die Verhandlung wurde vertagt, nachdem neues Videomaterial aufgetaucht ist. Die fünf KlägerInnen möchten feststellen lassen, dass die Polizeitaktik am 1. Mai 2011 in Heilbronn, die die Kesselung hunderter Antifaschisten vorsah während den Naizis ihr Aufmarsch ermöglicht wurde, rechtlich unzulässig war.

Vor Verhandlungsbeginn findet vor dem Gerichtsgebäude eine Kundgebung statt.

Wir lassen uns nicht festsetzen!
Das Recht auf antifaschistischen Protest verteidigen!

6. Dezember 2012
Kundgebung: 10 Uhr, vor dem Gerichtsgebäude
Verhandlungsbeginn: 11 Uhr, Verwaltungsgericht Stuttgart (Augustenstr. 5.)

Arbeitskreis Kesselklage


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