Prozess gegen Nazigegner wegen dem 1. Mai 2011

Am 4. Juni 2012 fand vor dem Heilbronner Amtsgericht der Prozess gegen einen Nazigegner statt, der sich an den antifaschistischen Aktionen am 1. Mai 2011 in Heilbronn beteiligt hatte. Damals versuchten über 1000 Menschen, mit Blockaden einen süddeutschlandweiten Aufmarsch von rund 800 Nazis durch das Bahnhofsviertel zu verhindern. Die Polizei ging mit einem massiven Aufgebot von 4000 Beamten, großflächigen Absperrungen, massenhaften Ingewahrsamnahmen und Einkesselungen gegen die Antifaschistinnen und Antifaschisten vor und setzte so die Nazidemonstration durch.

Die Vorgeschichte

Angeklagt war seit vielen Jahren politisch aktive Daimler- Betriebsrat Siegfried Deuschle, der wie viele Gewerkschafter am 1. Mai 2011 nach Heilbronn gekommen war, um im Bahnhofsbereich gegen den Naziaufmarsch zu protestieren.

Dort wurde er am frühen Abend Zeuge einer Situation, bei der eine junge Frau von mehreren Polizisten zu Boden gebracht und festgenommen wurde.

Vorgeworfen wurde Siegfried Deuschle, angesichts dieser Maßnahme die Polizeibeamten beleidigt zu haben.

Er erhielt im April 2012 einen Strafbefehl, gegen den er Einspruch einlegte, weswegen es jetzt zum Prozess kam.

Begleitet wurde der Angeklagte dabei von rund 20 solidarischen ProzessbeobachterInnen.

Auch zwei zivile Beamte des Heilbronner Staatsschutzes mischten sich unter die BesucherInnen.

Der Vorwurf: „Schweine“

Oberstaatsanwalt Schwarz hielt Siegfried Deuschle in seiner Anklageschrift vor, am 1. Mai 2011 Polizisten bei der Festnahme einer Demonstrantin als „Schweine“ bezeichnet und damit beleidigt zu haben.

Der Angeklagte äußerte sich zu diesen Vorwürfen, indem er zunächst die Situation aus seiner Sicht beschrieb. Er sei am 1. Mai 2011 an einer Polizeiabsperrung im Bahnhofsviertel gewesen und hätte dort beobachtet, wie eine junge Frau von mehreren voll ausgerüsteten Polizisten festgenommen worden sei. Er räumte ein, über die Art der Festnahme sehr empört gewesen zu sein, da „diese zarte Person von 2-3 Polizisten übermannt wurde“.

Deshalb habe er den die Festnahme durchführenden Polizisten zugerufen, sie sollten „diese junge Frau in Ruhe lassen“ bzw. „Dann könnt ihr sie ja gleich totschlagen!“.

Daraufhin sei er selbst sofort festgenommen, d.h. festgehalten, von mehreren Polizisten zu Boden gedrückt und mit Kabelbindern gefesselt worden. Ein Schimpfwort habe er jedoch zu keinem Zeitpunkt gerufen.

Polizist: „Irgendwas wie Drecksschweine oder Bullenschweine“

Dies behauptete allerdings ein 30-jähriger Polizeiobermeister aus Mannheim. Er habe gehört wie der Angeklagte bei der Festnahme der jungen Frau „Legt sie doch um die Dreckschweine“ oder zumindest „irgendwas“ mit „Drecksschweine“ oder „Bullenschweine“ gerufen habe.

Was genau er gehört haben will, wurde auch nach seiner zähen Anhörung als Zeuge nicht deutlich.

Das Festnahmeprotokoll, ein polizeilicher Kurzbericht und die Zeugenaussage vor Gericht lieferten jeweils unterschiedliche Versionen.

Interessanterweise hatte der Zeuge auch nicht selbst Anzeige gegen Siegfried Deuschle erstattet. Dies hatte ein Kollege getan, der allerdings krankheitsbedingt leider nicht zum Prozess kommen konnte.

ZeugInnen: Protest gegen „martialische Festnahme“

Drei Weitere ZeugInnen schilderten die Situation so, wie sie bereits der Angeklagte dargestellt hatte.

Die heute 19-jährige Nazigegnerin aus dem Landkreis Heilbronn, gegen deren Festnahme Siegfried Deuschle protestiert hatte, stand bereits am 18. Oktober 2011 selbst vor Gericht. Auch ihr wurde damals vorgeworfen, Polizisten mit dem Wort „Bullenschweine“ beleidigt zu haben, der Prozess endete damals allerdings mit der Einstellung des Verfahrens und einer „Ermahnung“ durch die zuständige Richterin. Als Zeugin schilderte sie jetzt noch einmal ihre brutale Festnahme durch mehrere behelmte und ausgerüstete Beamte und wie sie sich nach kurzer Zeit gemeinsam mit Siegfried Deuschle in einem Gefangenentransporter der Polizei wieder fand. Auch durch spitzfindige Fragen des Richters ließ sie sich nicht verunsichern und blieb dabei, dass weder sie selbst noch der Angeklagte irgend jemanden als „Schwein“ tituliert habe.

Dies bekräftigten auch zwei weitere GewerkschafterInnen, die als ZeugInnen aussagten. Sie hatten ebenfalls keine beleidigenden Worte gehört, waren am 1. Mai 2011 aber ebenfalls „erschrocken“ über die „martialische“ Festnahme der jungen Frau und hatten mit dem Angeklagten zusammen gefordert, man solle diese „in Ruhe lassen“.

Einstellung

Angesichts dieser Beweislage regte der Richter eine Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldbuße an. Nach einer kurzen Unterbrechung stimmten diesem Vorschlag schließlich sowohl der Oberstaatsanwalt Schwarz, als auch der Angeklagte und sein Anwalt zu. Der Angeklagte ließ es sich allerdings nicht nehmen, noch eine kurze Erklärung abzugeben. Er machte deutlich, dass er sich grundsätzlich nicht der ihm vorgeworfenen „Fäkaliensprache“ bediene. Angesichts der unangemessen brutalen Festnahme der jungen Nazigegnerin könne er sich aber durchaus vorstellen, den Polizisten ein lautes „Schämt Euch!“ entgegen zu rufen. Zur Einstellung des Verfahrens sagte er, dass er dies vor allem auch deshalb akzeptieren werde, weil er wüsste, dass „Aussagen von Polizeibeamten deutlich anders gewogen werden als die von Zivilpersonen“.

Das Verfahren wurde somit gegen eine Zahlung von 600 Euro an eine KZ- Gedenkstätte eingestellt.

Fazit

Mit der Einstellung des Verfahrens gegen Siegfried Deuschle scheiterte bereits der zweite Versuch, einen Antifaschisten bzw. eine Antifaschistin wegen der „Beleidigung von Polizeibeamten“ am 1. Mai 2011 zu verurteilen, auch wenn eine Einstellung selbstverständlich kein Freispruch ist.

Die Strategie von Polizei und Staatsanwaltschaft ist offensichtlich und kann nicht oft genug kritisiert werden: Sie versuchen weiterhin, das breite zivilgesellschaftliche Spektrum, das am 1. Mai 2011 versuchte, den Naziaufmarsch zu blockieren und in Hör- und Sichtweite zu protestieren, zu kriminalisieren. Während mittlerweile eine Klage gegen die Einkesselung von hunderten AntifaschistInnen läuft und somit der gesamte Polizeieinsatz am 1. Mai 2011 in Frage gestellt wird, sollen Einzelne mit willkürlich erscheinenden Beschuldigungen abgeurteilt werden.

Wir werden aufmerksam verfolgen, wie es nach der Einstellung des Verfahrens gegen unsere BündnissprecherInnen im März und der jetzigen Einstellung des Verfahrens gegen Siegfried Deuschle weiter geht.

Wir werden uns weiterhin solidarisch mit allen in Zukunft Betroffenen zeigen und für Öffentlichkeit sorgen.

Gleichzeitig muss auch die politische Arbeit gegen die Nazis in der Region weitergehen, so dass die Ausgangsbedingungen für alle AntifaschistInnen bei zukünftigen Aktionen der Nazis in der Region besser sind. Es muss weiter aufgeklärt und gehandelt und aktive Bündnisse müssen fortgeführt werden.

In diesem Zusammenhang weisen wir deshalb auf unsere Kundgebungstour am 30. Juni 2012 unter dem Motto „Gemeinsam und solidarisch gegen Nazis und ihre Strukturen“ hin. An diesem Tag werden wir Aktionen in Brackenheim, Eppingen, Sinsheim und Öhringen durchführen und deutlich machen, dass es auch außerhalb des Stadtzentrums kein ruhiges Hinterland für rechte Hetzer gibt!

Aktiv bleiben gegen Kriminalisierung, Repression und Nazis!

AG Antirepression von Heilbronn stellt sich quer- Aktionsbündnis gegen Rassismus und Faschismus

Schreibe einen Kommentar


Immer informiert sein.

Einfach den Newsletter abonnieren: