Prozess gegen Antifaschistin endet mit Einstellung

Keine Woche nach der Verurteilung eines Antifaschisten wegen seines Engagements gegen die Nazidemonstration in Heilbronn am 1. Mai 2011 stand am 18. Oktober 2011 eine junge Nazigegnerin aus der Region Heilbronn vor dem Amtsgericht. Vorgeworfen wurde ihr die „Beleidigung von zwei Polizeibeamten“ im Rahmen der Proteste gegen den faschistischen Großaufmarsch. Solidarische ProzessbesucherInnen waren zum Amtsgericht gekommen, um die Antifaschistin zu unterstützen. Wie schon beim Prozess am 13. Oktober 2011 wurden sie dabei von Beamten des Heilbronner Staatsschutzes beobachtet, die sich auch mit in den Verhandlungssaal setzten.

Zum „Tatvorwurf“ machte die Angeklagte keine Aussage, sie schilderte allerdings ihre persönlichen Lebensumstände. Dabei kam auch zur Sprache, dass sie durch die brutale und gewaltsame Festnahme am 1.Mai erheblich verletzt und traumatisiert worden war, was durch ein entsprechendes medizinisches Attest belegt wurde.

Zeuge eins: „Bullenschweine“

Als Zeugen sagten zwei Polizeibeamte aus Mannheim aus.
Der erste von ihnen, ein 50 jähriger Polizeihauptkommissar, war am 1. Mai als „Zugführer“ einer Polizeieinheit eingesetzt. Er war am 1. Mai 2011 ab ca. 17.00 Uhr im Bahnhofsbereich und schilderte, wie gegen 17.30 Uhr die stundenlange Einkesselung von AntifaschistInnen vor dem Hauptbahnhof aufgehoben wurde. Aus der Menge der aus dem Kessel laufenden Personen habe dann die Angeklagte „Ihr Bullenschweine!“ gerufen und ihn „mit nicht unbedingt freundlicher Mimik“ angesehen. Der Polizist erklärte, er habe sich dadurch „direkt angesprochen gefühlt“ und habe die Angeklagte daraufhin festgehalten und weitere Kollegen zur Unterstützung hinzugezogen. Diese Kollegen hätten dann die Festnahme der Antifaschistin durchgeführt. Vom Ablauf der Festnahme habe er nichts mehr mitbekommen, lediglich ein „Gerangel“ habe er gesehen.
Später sei er noch einmal zu der Festgenommenen gegangen und habe versucht ihr zu erklären, dass sie keine „Bullenschweine“ seien. Daraufhin habe die Angeklagte geantwortet: „Doch für mich seid ihr das. Ihr schützt die Nazis!“

Zeuge zwei: „Zu Boden bringen“ und würgen

Der zweite Zeuge, ein stämmiger 33-jähriger Polizist aus Mannheim, war derjenige, der die Festnahme der Angeklagten durchgeführt hatte.
Er war ebenfalls bei der Auflösung des Kessels vor dem Hauptbahnhof eingesetzt und sagte aus, bei der „Abwanderung“ der AntifaschistInnen eine Frauenstimme gehört zu haben, die „Ihr Bullenschweine!“ rief. Er konnte allerdings nicht erkennen, wer dies gerufen hatte, eilte aber seinem Kollegen zu Hilfe, der die Angeklagte am Arm festhielt.
Er schilderte dann, wie er die 18-jährige zierliche Frau festnahm. Da diese „gleich Gezeter angefangen habe“, habe er einen „Festhaltegriff angebracht“, „sie zu Boden gebracht“, „sich auf sie gekniet und sie gefesselt“. Eventuell habe er auch einen „Armhebel“ benutzt. Auf die Nachfrage des Rechtsanwaltes hin, ob seine Mandantin dabei gewürgt worden sei, antwortete er:
„Kann sein, dass der ein oder andere das als Würgen begreift“. Er bestritt auch nicht, dass die Angeklagte durch die Festnahme Verletzungen im Gesicht erlitten habe.
Der Rechtsanwalt verurteilte dieses brutale Vorgehen bei der Festnahme seiner Mandantin scharf.

Er legte dem Gericht ausführliches Bildmaterial vor, dass die Festnahmesituation zeigt, u.a. ist darauf der Zeuge zu sehen, wie er in voller Polizeimontur auf der am Boden liegenden jungen Frau kniet.
Der Polizeibeamte blieb jedoch dabei, dass dieses Vorgehen „notwendig“ gewesen sei. Interessanterweise war auf den Bildern auch der zuerst als Zeuge vernommene „Zugführer“ zu sehen, obwohl dieser angegeben hatte, von der Festnahme nichts mitbekommen zu haben.
Ansonsten bestätigte der zweite Zeuge die Aussage seines Kollegen, dass die Angeklagte Minuten nach ihrer Festnahme nochmals darauf beharrt habe, dass die Beamten „Bullenschweine“ seien, da sie die Nazis beschützen würden. Damit war die Beweisaufnahme beendet.

Ermahnung und Einstellung

Die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe schlug nach einer Darstellung der Lebenssituation der Angeklagten vor, diese zu ermahnen und das Verfahren einzustellen. Durch die am 1. Mai erlittenen Verletzungen und die Traumatisierung durch die brutale Festnahme habe die Angeklagte ihre „Strafe“ schon bekommen.
Nach kurzer Beratungspause verkündete die Richterin, dass die Staatsanwaltschaft einer Einstellung mit Ermahnung zustimmen würde. Der Rechtsanwalt erklärte, dass seine Mandantin zwar den als Zeugen aussagenden und angeblich beleidigten „Zugführer“ noch nie zuvor gesehen habe, sie aber diesem Vorgehen zustimmen würden.
Die Richterin ermahnte daraufhin die Angeklagte und erklärte, dass eine Beleidigung eine Straftat sei und man „Leute, die ihren Dienst verrichten, den auch machen lassen sollte.“
Das Verfahren wurde somit eingestellt.

Fazit

Wie von unserem Bündnis immer wieder angekündigt blieben die Blockadeversuche gegen den Naziaufmarsch am 1. Mai 2011 durchweg friedlich. Es kam weder zu Angriffen auf die Polizei noch zu anderen „Ausschreitungen“, sondern über tausend NazigegnerInnen versuchten gewaltfrei auf die Route der Faschisten zu gelangen und deren Demonstration dadurch zu verhindern.
Davon wurden sie durch ein gigantisches und über 2 Millionen teures Polizeiaufgebot abgehalten. Hunderte AntifaschistInnen wurden ab dem frühen Morgen in Gewahrsam genommen und stundenlang in Kesseln festgehalten.
Doch damit nicht genug – offensichtlich hatte die Polizei am 1. Mai auch noch ausreichend Kapazitäten, um sich einzelne NazigegnerInnen „herauszupicken“ und diese festzunehmen.
Wie der heute verhandelte Fall zeigt, gingen die Polizisten dabei zum Teil völlig unangemessen hart und brutal vor.
Dass dann auch noch die Opfer dieser Polizeigewalt vor Gericht gezerrt werden ist – auch wenn der heutige Prozess mit einer Ermahnung endete – skandalös.
Offensichtlich ist kein Vorwurf zu lapidar und jedes Mittel Recht, um die antifaschistischen BlockiererInnen vom 1. Mai zu kriminalisieren und einzuschüchtern.

Wir stehen weiterhin solidarisch zusammen!
Meldet Euch bei uns, wenn Ihr von Repressionen wegen dem 1. Mai betroffen seid!

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