Heilbronner Kesselklage abgewiesen – Kläger prüfen Einlegen weiterer Rechtsmittel

Vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart fand heute die Fortsetzung der
mündlichen Verhandlung über den Heilbronner “Polizeikessel” statt.
“Polizeikessel” — ein Kandidat für das “Unwort des Jahres”, wie in
einer Grußansprache bei der kurzen Solidaritätskundgebung vor dem
Gerichtsgebäude vorgeschlagen wurde.

Fünf Klägerinnen und Kläger wollten feststellen lassen, dass die über
zehn Stunden dauernde “Ingewahrsamnahme” von 450 Antifaschistinnen
und Antifaschisten vor dem Heilbronner Hauptbahnhof unrechtmäßig war.
Sie hatten am 1. Mai 2011 an der dortigen DGB-Kundgebung teilnehmen
und gegen einen Naziaufmarsch demonstrieren wollen. Das
Verwaltungsgericht wies ihre Klagen ab.

Der Arbeitskreis Kesselklage, in dem sich Klagende und Unterstützende
zusammengefunden haben, sieht in der vorherrschenden Polizeitaktik
ein politisches Grundsatzproblem. Der Tübinger Gewerkschafter Lothar
Letsche: „Es ist ein Unding, dass AntifaschistInnen in ihrer
Demonstrations- und Versammlungsfreiheit eingeschränkt werden, sich
am 1. Mai auf dem Weg zur Gewerkschaftskundgebung durchsuchen lassen sollen, nur damit Nazis ungestört marschieren können. Sogar die
Landesverfassung sagt, dass dieser Feiertag ‘dem Bekenntnis zu
sozialer Gerechtigkeit, Frieden, Freiheit und Völkerverständigung’
gelte, also nicht für Naziparolen da ist. Ein solches Szenario war
nicht nur vor anderthalb Jahren in Heilbronn zu beobachten, sondern
auch bei antifaschistischen Protesten am 30. Juli in Stuttgart und am
6. Oktober 2012 in Göppingen.“
Der Arbeitskreis Kesselklage will eine solche Kriminalisierung von
AntifaschistInnen nicht weiter hinnehmen. „Ob politisch oder
juristisch ­ — kein Kessel darf ohne Konsequenzen bleiben“, so ein
Sprecher des Arbeitskreises.

Wegen der Vorfälle in Stuttgart am 30. Juli, als etwa 70
AntifaschistInnen eingekesselt wurden, um jeden Protest gegen eine
Propagandatour der neonazistischen NPD zu unterbinden, wurde
mittlerweile ebenfalls Klage eingereicht.

„Auch wenn das Gericht heute nicht im Sinne der Klägerinnen und
Kläger entschieden hat, so geht die politische und juristische
Auseinandersetzung weiter. Wir prüfen, weitere Rechtsmittel
einzulegen“, erklärte der Sprecher des AK Kesselklage abschließend.

Arbeitskreis Kesselklage


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