Das Ermittlungsverfahren gegen eine Sprecherin und einen Sprecher des Bündnis „Heilbronn stellt sich quer“ wegen „öffentlicher Aufforderung zu Straftaten“ wird eingestellt.
Dies teilte die Staatsanwaltschaft Heilbronn Ende Februar 2012 den betroffenen Personen mit.
Ermittelt wurde gegen Lena Hornung, die damalige Sprecherin der Grünen Jugend Heilbronn und einen Pressesprecher von „Heilbronn stellt sich quer“, da beide im Vorfeld des 1. Mai 2011 in verschiedenen Medien zur friedlichen Blockade des süddeutschlandweiten Naziaufmarsches aufgerufen hatten. Im Falle des Bündnissprechers war mit dieser öffentlichen Stellungnahme auch die 12 stündige Ingewahrsamnahme am 1. Mai begründet worden.
Unser Bündnis begrüßt die Einstellung des Verfahrens. Sie ist letztendlich auch ein Eingeständnis der Heilbronner Staatsanwaltschaft und des Gerichtes. Denn dass friedliche Blockaden eben keine Straftat darstellen, hat unser Bündnis vor, am und nach dem 1. Mai 2011 immer wieder betont und gegen eine massive Kriminalisierungskampagne von Stadt und Polizei verteidigen müssen.
Volker Bohn erklärt deshalb für unser Bündnis:
„Dass die Heilbronner Justiz jetzt 10 Monate nach dem 1. Mai zurück rudert und die Verfahren gegen unsere SprecherInnen einstellt, ist ein erstes gutes Zeichen und sicherlich auch ein Ergebnis unserer erfolgreichen kontinuierlichen Bündnisarbeit.
Wir fordern aber weiterhin die sofortige Einstellung aller Ermittlungsverfahren gegen NazigegnerInnen im Zusammenhang mit dem 1. Mai und ein nachhaltiges Umdenken im Umgang mit Naziaufmärschen. Denn eins ist klar: Wenn das nächste mal Faschisten versuchen werden, in Heilbronn aufzumarschieren, werden wir als Bündnis selbstverständlich wieder zu Zivilem Ungehorsam aufrufen und uns ihnen mit Blockaden entgegenstellen.“
Heilbronn stellt sich quer- Aktionsbündnis gegen Rassismus und Faschismus, 13. März 2012